Luftsicherheit Seit den Anschlägen vom 11. September 2001 in New York hat sich die Transportwelt einer neuen Sicherheitssituation zu stellen. Luftsicherheit in der Transportkette gemäß VO (EG) Nr. 2320/2002, 300/2008 und EU (VO) 185/2010 ist das oberste Gebot für alle Beteiligten. Jeder, der an einer Sendung oder der Verbringung zu einem Flugzeug beteiligt ist, hat nun Sicherheitsrichtlinien zu beachten. Das beginnt beim bekannten Versender (b. V.) und endet beim Reglementierten Beauftragten (Reg. B.). Unser Trainings- und Beratungsangebot für Ihre Sicherheit: Luftsicherheitsbeauftragter
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