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Fachvortrag Luftfrachtsicherheit der Lobraco Akademie am Tag der Logistik(BVL) war sehr gut besucht

Winningen / Leipzig, 19.04.2012 – Die Lobraco Akademie GmbH war im Rahmen der bundesweiten BVL-Veranstaltung „Tag der Logistik“ an den Standorten Winningen und Leipzig Gastgeber zum Thema Luftfrachtsicherheit, speziell „bekannter Versender“.

Mit interessanten Fachvorträgen informierten Herr Christian Buchenthal (Winningen) und Herr Klaus-Dieter Bugiel (Leipzig), beide vom LBA zugelassene Ausbilder, über die gesetzlichen Anforderungen an Unternehmen, die den Status „bekannter Versender“ erlangen wollen. Die Fragen zu den Voraussetzungen, den eventuellen Kosten, den notwendigen Schulungen von Mitarbeitern und den Risiken bei Verzicht auf den Status „bekannter Versender“ wurden ausführlich beantwortet und mit den interessierten Teilnehmern diskutiert. Die Besucher der Veranstaltung kamen aus Unternehmen mit Luftfrachtversand, aus Firmen mit Schwerpunkt Sicherheitstechnik, Transportunternehmen und sonstigen Dienstleistungsunternehmen. Besonders erwähnenswert ist, dass Auszubildende eines Unternehmens teilgenommen haben, die firmenintern eine Projektgruppe zum Thema Sicherheit gebildet haben, sowie Lehrkräfte von berufsbildenden Schulen, die hier „Input“ zum Unterricht mitgenommen haben. Da das Unternehmen Lobraco selber „bekannter Versender“ (nach neuem Recht) ist, konnten viele Fragen direkt und sehr praxisnah beantwortet werden.

Dazu Dieter Froitzheim, Geschäftsführer Lobraco Akademie:“Wir sind angenehm überrascht, dass die Resonanz auf die BVL Veranstaltung „Tag der Logistik“ so groß ist. Sicher ist das von uns gewählte Thema „bekannter Versender“ auch sehr aktuell und im Focus vieler Unternehmen. Besonders freut es uns, dass Auszubildende der Unternehmen und die Lehrkräfte der Berufsbildenden Schulen sich für das Thema interessieren und die Wichtigkeit erkannt haben.“

Noch lange nach dem offiziellen Ende der Veranstaltung diskutierten die Teilnehmer angeregt bei einem Imbiss über eventuelle Risiken bzw. die entsprechenden Vorteile zum Thema „bekannter Versender“, …auch im Hinblick auf die noch verbleibende Zeit bis zum 23. März 2013.


Bildergalerie: Teilnehmer der Veranstaltung in Winningen / Koblenz

 

Müssen „bekannte Versender (bV)“ mit Ausbildungsengpässen für ihre Beauftragten Personen rechnen?

Die Lobraco Akademie GmbH in Winningen sieht hier eine große Gefahr. Die Geschäftsführung des auf die Transport- und Logistikbranche spezialisierten Weiterbildungsunternehmens hat zusätzliche Schulungstermine für die Standorte Winningen / Koblenz, Hamburg, Leipzig, Köln und Stuttgart geplant.

Winningen – das Weiterbildungsunternehmen Lobraco Akademie GmbH, spezialisiert auf die Transport- und Logistikbranche in Deutschland, hat zusätzliche Schulungstermine für die Standorte Winningen / Koblenz, Hamburg, Leipzig, Köln und Stuttgart geplant.

Die zusätzlichen Termine sind aus Sicht des Unternehmens notwendig, da vermehrt durch Industrie und Wirtschaft „Inhouse-Termine“ nachgefragt wurden. Dazu Geschäftsführer und Luftfrachtsicherheitsexperte Christian Buchenthal: „Laut Aussage des Luftfahrtbundesamtes (LBA) hat eine Abfrage bei den in Frage kommenden Unternehmen ergeben, dass ca. 10.000 Firmen bis zum Jahresende 2012 ihren Antrag auf Zulassung zum „bekannten Versender“ einreichen werden. Hier stellt sich die konkrete Frage: Wie sollen 22, durch das LBA zugelassene Ausbilder / Trainer für die 35-Std. – Schulung, insgesamt ca. 20.000 Beauftragte für Sicherheit und deren Vertreter bis Ende März 2013 ausbilden?“ Die Ausbildung und der Einsatz eines Beauftragten für Sicherheit (und Stellvertreter) ist gesetzliche Grundlage zur Erlangung des Status „bekannter Versender“.

Betroffene Unternehmen müssen JETZT handeln! Auf der Internet-Seite des LBA ist eindeutig festgestellt, dass der Termin Ende März 2013 nicht verschoben wird. Alle Unternehmen, die bis dahin keine Zulassung haben, müssen mit erheblichen Verzögerungen bzw. Mehrkosten beim Transport von Luftfracht rechnen. Die Lobraco Akademie GmbH bietet Beratung und Implementierung sowie alle relevanten Schulungen im Bereich „bekannter Versender“ & „Reglementierter Beauftragter“ an.

Mit einem vom LBA zugelassenen Trainerstamm, bietet das Unternehmen die Schulung zum Beauftragten für Sicherheit und die des Sicherheitsbeauftragten sowie dessen Stellvertretern an. Die Schulungen finden in Winningen(Koblenz), Leipzig(Flughafen), Hamburg, Köln und in Stuttgart statt.

Quelle DVZ Nr. 28 v. 06.03.2012

CHEManager 19/2011 – Logistikrubrik (LCP) – Titelkommentar

Christian Buchenthal, Lobraco Akademie

Neue Schulungsanforderungen zur Luftfracht

Schon seit Jahren sind die gesetzlichen Bestimmungen im Umgang mit Gefahrgut/Gefahrstoff implementiert und Mitarbeiter werden gem. nationaler und internationaler Vorschriften geschult. Hierbei geht es um Themen wie z.B. ADR Unterweisungen, SQAS, Gefahrgutbeauftragten- und Sicherheitsschulungen der Chemiebranche.
Neu sind jedoch Regelungen im Umgang und der Lagerung von Luftfracht. Eine sichere Transportkette soll mit dem Ziel gewährleistet sein, dass niemand Waren zu terroristischen Zwecken missbrauchen oder manipulieren kann. Schulungen und Unterweisungen dienen maßgeblich dazu, ein Bewusstsein für diese neue Thematik zu schaffen.
Die Europäische Kommission hat mit der EU (VO) 2320/2002 ein Konzept der sicheren Lieferkette angestoßen und in der aktuellen EU (VO) 185/2010 folgende Beteiligte in der sicheren Transportkette benannt: Absender (bV), Versandspedition (Transporteur/RegB) und Abgangsflughafen (RegB). Diese müssen nun entsprechende Schulungen nachweisen. Je nach Bereich der sicheren Transportkette, in die ein Unternehmen gehört, sind entsprechende Sicherungsmaßnahmen und Schulungen einzuleiten. Nur dann kann Luftfracht umgehend, ohne Zeitverlust und Zusatzkosten, wie gewohnt verladen werden.
Ein bekannter Versender (Absender von Luftfracht) muss einen Beauftragten für die Sicherheit ernennen, der eine 35 Std. Schulung gem. LBA Musterlehrplan zu absolvieren hat. Alle Mitarbeiter mit physischem Kontakt zur identifizierbaren Luftfracht benötigen eine Schulung (EU (VO) 185/2010 Anhang 11.2.3.9.). Dieses Schulungsprogramm muss vom LBA zugelassen sein.
Ein Transporteur, Frachtführer/ Subunternehmer, der die Luftfracht vom bekannten Versender zum „Reglementierten Beauftragten“ befördert, muss die Transporteurserklärung einhalten. Auch hier wird eine Unterweisung gefordert. „Reglementierte Beauftragte“ gem. EU (VO) 300/2008 sind Luftfahrtunternehmen, Agenturen, Spediteure oder sonstige Stellen, die die Sicherheitskontrollen für Fracht oder Post gewährleisten. Hierzu zählen seit Ende April 2010 auch Lageristen und Verpacker. Der Gesetzgeber hat klare Vorgaben für die Schulung der unterschiedlichen Personengruppen erteilt.
Die neuen gesetzlichen Anforderungen sind ohne Produktivitätsverluste in den Tagesablauf zu intrigieren. Betroffene sollten sich mit der Thematik auseinander setzen, denn 2013 wird es zu Verzögerungen bei der Luftfracht kommen, weil eine Übergangsfrist ausläuft. Bekannte Versender ohne staatliche Zulassung, müssen ihre Luftfracht nun jedes Mal einer Kontrolle (z.B. Röntgen) zuführen. Fluggesellschaften warnen schon heute vor einem „Sendungsstau“ am Flughafen.
Bei dieser Thematik sollte man stets auch an Haftung, Verantwortung, Auswirkung auf die Firma, Produktpiraterie, Arbeitsschutz und Schadensansprüche Dritter denken. Schulungen sind Investitionen in die Mitarbeiter und in diesem speziellen Fall auch in die Sicherheit der Allgemeinheit.

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Laut neuster Aussage des Luftfahrtbundesamtes (LBA) gehört der Vertraute Verantwortliche zum Sicherheitspersonal und muss somit eine 35 Std. Schulung für
Sicherheitspersonal nach § 20 Abs. 1 der Verordnung zur  Einführung von Luftsicherheitsschulungen (LuftSiSchulV) vom 02.04.2008, BGBI. I S. 647 ff. erhalten!

Bekannte Versender Programme die ohne diesen Nachweis eingereicht werden sind nicht vollständig und werden vom LBA zurückgewiesen.

Sie möchten mehr über diese Thematik erfahren, ein Anruf genügt.... Ihr Lobraco Team!