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Hamburg, 01. August 2011 – Die Lobraco Akademie GmbH, mit Sitz der Zentrale in Winningen, expandiert weiter. Mit dem neuen Standort in Hamburg verfolgt die Lobraco Akademie weiter konsequent ihr Ziel, an allen für die Transport- und Logistikbranche wichtigsten Standorten mit eigenen Büros und Ansprechpartnern präsent zu sein.
Geschäftsführer Dieter Froitzheim: „ Mit dem neuen Büro im Logistik Terminal Billbrook, haben wir einen Standort ausgewählt, an dem wir
unseren Kunden in Hamburg sehr nahe sind. Wir wollen die regionale Kundenbetreuung mit einem direkten Ansprechpartner vor Ort weiter
verbessern und ausbauen. Darüber hinaus sehen wir gerade in Großraum Hamburg einen hohen Bedarf an Angeboten zu qualifizierter Weiterbildung und Seminaren im Bereich Transport und Logistik. Besonders Trainings in den Bereichen Zoll, Luftsicherheit und Gefahrgut werden aktuell stark nachgefragt. Hier bieten unsere Trainerinnen und Trainer das umfassende Praxiswissen zum Vorteil der Teilnehmerinnen und Teilnehmer.“
Geschäftsführer Christian Buchenthal: „Unsere Kunden können kurzfristig auf Trainings in unserem offenen Trainingskalender zugreifen, die
Termine werden dort zur Buchung von Teilnehmern freigeschaltet. Insbesondere stehen wir als erfahrene Berater zum Thema Luftfrachtsicherheit,
speziell „Bekannter Versender“ und „Reglementierter Beauftragter“ für die Begleitung bzw. Implementierung und die gesetzlich vorgeschrieben
Schulungen jetzt auch in Hamburg und Umgebung zur Verfügung. Noch im Herbst 2011 bieten wir einen Termin für die Schulung zu
Luftfrachtsicherheitsbeauftragten (35 h) an“.
Die Schulungen finden im Seminar- und Tagungszentrum des Panorama Hotels Hamburg statt.
Detaillierte Informationen erhalten Sie auf www.lobraco.de bzw. direkt von der Lobraco Akademie GmbH, Büro Hamburg,
Logistik Terminal Billbrook, Pinkertweg 15, 22113 Hamburg unter 040-87099726.
Ansprechpartner ist Herr Gerd Buchenthal (Gerd.Buchenthal@lobraco.de).
Wie kann so etwas überhaupt passieren? Recht einfach, ein Beispiel aus der Praxis
Die Firma X hatte eine Werbeaktion für eine Messe in Shanghai geplant. Hierfür wurden Werbeartikel verpackt und an einen Transporteur übergeben.
Die Ware kam nicht an, auf Nachfrage beim Transporteur kam folgende Antwort:
„Sie haben uns nicht angemeldetes Gefahrgut übergeben, Feuerzeuge gefüllt UN 1057!“ Beim Röntgen am Airport ist es aufgefallen!
Wir als Transporteur mussten Sie beim Luftfahrtbundesamt melden, die werden sich bei Ihnen melden!
Wir Fachleute reden von sogenannten „versteckten Gefahrgütern“ also Waren die im ersten Augenschein nicht gleich als Gefahrgut erkannt werden.
Tatsächlich passiert es täglich, Gefahrgut zu erkennen und es ordnungsgemäß dem Transporteur anzumelden ist die PFLICHT des Absenders!
Der Gesetzgeber regelt hier genau die Ausbildungspflicht. Für die Luftfracht gilt: Jeder der Gefahrgut per Luft transportiert, muss mindestens eine Personalkategorie 1 Schulung nachweisen können. Auf der Straße ist nach dem europäischem Gefahrgutgesetz eine Schulung nach ADR 1.3 verpflichtend.
Schauen Sie sich Ihre Waren und Produkte genau an, prüfen Sie durch Kontaktaufnahme des Herstellers bei Zweifel ob es sich um Gefahrgut handelt.