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Laut neuster Aussage des Luftfahrtbundesamtes (LBA) gehört der Vertraute Verantwortliche zum Sicherheitspersonal und muss somit eine 35 Std. Schulung für
Sicherheitspersonal nach § 20 Abs. 1 der Verordnung zur  Einführung von Luftsicherheitsschulungen (LuftSiSchulV) vom 02.04.2008, BGBI. I S. 647 ff. erhalten!

Bekannte Versender Programme die ohne diesen Nachweis eingereicht werden sind nicht vollständig und werden vom LBA zurückgewiesen.

Sie möchten mehr über diese Thematik erfahren, ein Anruf genügt.... Ihr Lobraco Team!

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