Lobraco Akademie GmbH in Winningen ist jetzt Bekannter Versender (bV). Erstes Weiterbildungs- und Beratungsunternehmen mit diesem Status
Die Lobraco Akademie GmbH in Winningen, die Zentrale des auf die Transport- und Logistikbranche spezialisierten Weiterbildungsunternehmens, wurde durch das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) auditiert.
Winningen – das Weiterbildungsunternehmen Lobraco Akademie GmbH, spezialisiert auf die Transport- und Logistikbranche in Deutschland, wurde am 12.01.2012 vom Luftfahrt-Bundesamt auditiert, hat den Status Bekannter Versender (bV) mit der Zulassungsnummer DE/KC/00092-01/0117 erlangt und ist somit das erste Weiterbildungsinstitut in Deutschland mit diesem Status. Das bedeutet konkret: Die Lobraco Akademie GmbH kann nun ohne Verzögerung Luftfracht sicher in die Lieferkette übergeben. Für die Kunden der Lobraco Akademie GmbH bedeutet das: „Wissen aus der Praxis für die Praxis“!
Dazu Dieter Froitzheim (Geschäftsführer der Lobraco Akademie GmbH): „Uns ist es wichtig, dass unsere Kunden mit einem Dienstleister zusammenarbeiten können, der nicht nur theoretische Erfahrungen in der Beantragung des „bekannten Versenders (bV)“ hat, sondern dies selbst praktisch jeden Tag lebt und umsetzt. Wir sind stolz darauf, jetzt als bV alle Serviceleistungen rund um die Beratung und Schulung von Luftfracht anbieten zu können.“
Die Lobraco Akademie GmbH bietet Beratung und Implementierung sowie alle relevanten Schulungen im Bereich „bekannter Versender“ & „Reglementierter Beauftragter“ an. Mit einem vom LBA zugelassenen Trainerstamm, bietet das Unternehmen die Schulung zum Beauftragten für Sicherheit und die des Sicherheitsbeauftragten sowie dessen Stellvertretern an. Die Schulungen finden in Winningen(Koblenz), Leipzig(Flughafen), Hamburg und in Stuttgart statt.
Das Finanzgericht hat sich auch mit der Frage auseinandergesetzt, ob es überhaupt zulässig ist, Mitarbeiter gegen die Terrorismuslisten zu überprüfen, mit dem Ergebnis:
Ja es ist erlaubt, die Grundlage hierfür ist § 28 Abs. 2 Nr.2 Buchst. B BDSG (Bundesdatenschutzgesetz), danach ist u.a. die Nutzung personenbezogener Daten zulässig, soweit dies zur Abwehr von gefahren für die staatliche oder öffentliche Sicherheit erforderlich ist.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite!
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Christian Buchenthal, Lobraco Akademie
Neue Schulungsanforderungen zur Luftfracht
Schon seit Jahren sind die gesetzlichen Bestimmungen im Umgang mit Gefahrgut/Gefahrstoff implementiert und Mitarbeiter werden gem. nationaler und internationaler Vorschriften geschult. Hierbei geht es um Themen wie z.B. ADR Unterweisungen, SQAS, Gefahrgutbeauftragten- und Sicherheitsschulungen der Chemiebranche.
Neu sind jedoch Regelungen im Umgang und der Lagerung von Luftfracht. Eine sichere Transportkette soll mit dem Ziel gewährleistet sein, dass niemand Waren zu terroristischen Zwecken missbrauchen oder manipulieren kann. Schulungen und Unterweisungen dienen maßgeblich dazu, ein Bewusstsein für diese neue Thematik zu schaffen.
Die Europäische Kommission hat mit der EU (VO) 2320/2002 ein Konzept der sicheren Lieferkette angestoßen und in der aktuellen EU (VO) 185/2010 folgende Beteiligte in der sicheren Transportkette benannt: Absender (bV), Versandspedition (Transporteur/RegB) und Abgangsflughafen (RegB). Diese müssen nun entsprechende Schulungen nachweisen. Je nach Bereich der sicheren Transportkette, in die ein Unternehmen gehört, sind entsprechende Sicherungsmaßnahmen und Schulungen einzuleiten. Nur dann kann Luftfracht umgehend, ohne Zeitverlust und Zusatzkosten, wie gewohnt verladen werden.
Ein bekannter Versender (Absender von Luftfracht) muss einen Beauftragten für die Sicherheit ernennen, der eine 35 Std. Schulung gem. LBA Musterlehrplan zu absolvieren hat. Alle Mitarbeiter mit physischem Kontakt zur identifizierbaren Luftfracht benötigen eine Schulung (EU (VO) 185/2010 Anhang 11.2.3.9.). Dieses Schulungsprogramm muss vom LBA zugelassen sein.
Ein Transporteur, Frachtführer/ Subunternehmer, der die Luftfracht vom bekannten Versender zum „Reglementierten Beauftragten“ befördert, muss die Transporteurserklärung einhalten. Auch hier wird eine Unterweisung gefordert. „Reglementierte Beauftragte“ gem. EU (VO) 300/2008 sind Luftfahrtunternehmen, Agenturen, Spediteure oder sonstige Stellen, die die Sicherheitskontrollen für Fracht oder Post gewährleisten. Hierzu zählen seit Ende April 2010 auch Lageristen und Verpacker. Der Gesetzgeber hat klare Vorgaben für die Schulung der unterschiedlichen Personengruppen erteilt.
Die neuen gesetzlichen Anforderungen sind ohne Produktivitätsverluste in den Tagesablauf zu intrigieren. Betroffene sollten sich mit der Thematik auseinander setzen, denn 2013 wird es zu Verzögerungen bei der Luftfracht kommen, weil eine Übergangsfrist ausläuft. Bekannte Versender ohne staatliche Zulassung, müssen ihre Luftfracht nun jedes Mal einer Kontrolle (z.B. Röntgen) zuführen. Fluggesellschaften warnen schon heute vor einem „Sendungsstau“ am Flughafen.
Bei dieser Thematik sollte man stets auch an Haftung, Verantwortung, Auswirkung auf die Firma, Produktpiraterie, Arbeitsschutz und Schadensansprüche Dritter denken. Schulungen sind Investitionen in die Mitarbeiter und in diesem speziellen Fall auch in die Sicherheit der Allgemeinheit.

Laut neuster Aussage des Luftfahrtbundesamtes (LBA) gehört der Vertraute Verantwortliche zum Sicherheitspersonal und muss somit eine 35 Std. Schulung für
Sicherheitspersonal nach § 20 Abs. 1 der Verordnung zur Einführung von Luftsicherheitsschulungen (LuftSiSchulV) vom 02.04.2008, BGBI. I S. 647 ff. erhalten!
Bekannte Versender Programme die ohne diesen Nachweis eingereicht werden sind nicht vollständig und werden vom LBA zurückgewiesen.
Sie möchten mehr über diese Thematik erfahren, ein Anruf genügt.... Ihr Lobraco Team!